HYGIENEKONZEPT KREISSPORTHALLE TVG HANDBALL

BASIEREND AUF DER 15. BAYERISCHEN INFEKTIONSSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG

Tagesaktuelle Infektionszahlen und Krankenhausampel im Landkreis Dillingen

STAND 17.02.2022

Allgemeines

Als Zuschauer haben nur Personen, die geimpft oder genesen sind
(„2G – Regelung“) Zutritt zur Halle:
• Personen, die geimpft sind,
• Personen, die als genesen gelten,
• Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
• minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

Zur Sportausübung haben Personen Zutritt, die geimpft, genesen oder getestet sind („3G – Regelung“):
• Personen, die geimpft sind,
• Personen, die als genesen gelten,
• Personen, die getestet sind,
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des
Schulbesuchs unterliegen
• noch nicht eingeschulte Kinder

Es ist ein geeigneter gültiger Nachweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Ausschluss vom Sportbetrieb und Verwehrung des Zutritts:

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion.
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
  • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).

Eine Kontaktdatenerfassung der Personen, die die Halle betreten ist nicht
erforderlich, solange die Maximalanzahl den Wert 1.000 nicht überschreitet. Bei Handballspielen des TV Gundelfingen wird davon ausgegangen, dass die Anzahl immer unter diesem Höchstwert liegt.

In der Halle gilt grundsätzlich FFP2 – Maskenpflicht gemäß § 2 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dies gilt für Zuschauer auch auf den Plätzen.

Sportbetrieb

Personen, die in der Halle Sport betreiben

  • sammeln sich mannschaftlich geschlossen vor der Halle und betreten die Halle gemeinsam, jedoch mit ausreichend Abstand (1,5 m)
  • nutzen ausschließlich den Sportlereingang
  • desinfizieren die Hände nach Bertreten der Halle über den Sportlereingang
  • tragen einen Mund-/Nasenschutz (Mindeststandard FFP2) in den Gängen und den Umkleidekabinen
  • nutzen ausschließlich die ihnen zugewiesenen Umkleidekabinen (siehe Tafelbeschriftungen am Sportlereingang)
  • können zur Sportausübung den Mund-/Nasenschutz (FFP2-Maske) ablegen
  • für die Einhaltung der 3G Regelung ist der jeweilige Mannschaftsverantwortliche verantwortlich (sowohl bei den Heim-, als auch bei den Gastmannschaften)

Mannschaftswechsel zwischen zwei Spielen

  • Die beiden Folgemannschaften eines aktuell laufenden Spiels dürfen die Halle nur betreten, wenn kein Kontakt zu den aktuellen Mannschaften möglich ist (also nicht während des aktiven Spiels der beiden Vorgängermannschaften).
  • Die beiden Folgemannschaften müssen in der Kabine oder vor der Halle warten, bis die Vorgängermannschaften den Halleninnenbereich (Spielbereich) komplett verlassen haben und die Desinfektionsarbeiten & ggf. Lüftungspausen in der Halle abgeschlossen sind.

Desinfektion

  • Nach jedem beendeten Spiel werden Sportgeräte (Tore, Ball) und Halleneinrichtungen samt Kontaktflächen (Wechselbänke, Türgriffe, …) desinfiziert. Gleiches gilt für das Equipment am und um das Kampfgericht.

Lüftung

  • Lüftung wird durch Öffnen von Fenstern und Türen unterstützt.
  • Ansonsten Lüftungsbetrieb in Abstimmung mit Hausmeister.

Zuschauer / sonstige Personen (Personal, Ordner, etc.)

Personen, die als Zuschauer oder als Personal einer Sportveranstaltung die Halle betreten

  • nutzen ausschließlich die beschilderten Zuschauer Ein- und Ausgänge
  • tragen Mund-/Nasenschutz (Mindeststandard FFP2) auf sämtlichen Laufwegen, sowie auf der Zuschauertribüne
  • halten während der gesamten Veranstaltung vorbehaltlich einer auf Abstandswahrung ausgelegten Sitzplatzbelegung grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, ein.

Kontrollmaßnahmen

Bei stattfindendem Spielbetrieb ist immer ein Hallendienst vor Ort, der auch die Einhaltung der Hygienevorschriften in der Halle überwacht und kontrolliert. Die Anzahl des Hallendienstes ergibt sich aus den voraussichtlichen Zuschauerzahlen.

<50: 1

>50 bis <100: 2

>100 bis <250: 3

>250 bis <500: 5

>500 bis 999: 8

Contact Us

We're not around right now. But you can send us an email and we'll get back to you, asap.

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt
WordPress Themes